ausgeschiedener Gesellschafter

ausgeschiedener Gesellschafter
Gesellschafter einer Personengesellschaft, dessen gesellschaftliche Bindung ( Gesellschaftsvertrag) durch wirksame Kündigung, Vereinbarung,  Ausschließungsurteil etc. beendet ist.
- 1. Am Gesellschaftsvermögen ist der a.G. nicht mehr beteiligt, es steht ihm aufgrund der  Auseinandersetzung nur noch ein schuldrechtlicher Anspruch auf das  Abfindungsguthaben zu. Sein Anteil am Gesellschaftsvermögen wächst den übrigen Gesellschaftern zu ( Anwachsung); vgl. § 738 BGB.
- 2. Den Gläubigern gegenüber haftet der a.G. als  Gesamtschuldner für die bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Forderungen weiter (längstens fünf Jahre, § 159 HGB).
- Vgl. auch  Ausscheiden eines Gesellschafters.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ausscheiden eines Gesellschafters — Rechtsfolgen sind: 1. Bei A.e.G. aus einer ⇡ Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR): a) Fortsetzung der Gesellschaft nur, wenn das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (§ 736 BGB). b) Der Anteil des Ausscheidenden wächst den verbleibenden… …   Lexikon der Economics

  • Pensionsrückstellung — Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen für Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung (Pensionsverpflichtungen). Der Begriff Pensionsrückstellung stammt aus § 6a EStG und bezieht sich daher zunächst auf die Steuerbilanz. In der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”